KFZ-Überlassung an geringfügig beschäftigte Angehörige vor dem Aus
von Wolfgang Sietzy
KFZ-Überlassung an geringfügig beschäftigte Angehörige vor dem Aus

Ein beliebtes Steuersparmodell gerät in die Kritik des Bundesfinanzhofes. In seinem Urteil vom 21.12.2017 (Az.: III B 27/17) hat der BFH entschieden, dass es nicht fremdüblich sei, wenn ein Unternehmer an eine geringfügig beschäftige Person, hier die Lebensgefährtin, ein Fahrzeug zur privaten Nutzung überlässt, da die Kosten für den Betrieb dadurch in unkalkulierbare Höhen steigen könnten. Mit der Begründung hat der BFH diese Gestaltung verworfen, was zur Nichtanerkennung des Lohnaufwandes und der Nachversteuerung der KFZ-Kosten führte.